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"ACAB": Polizistenbeleidigung fällt unter Meinungsfreiheit
Die Anti-Polizei-Parole "ACAB" gilt nur dann als Beleidigung, wenn sie sich auf eine begrenzte Gruppe bezieht- so das Bundesverfassungsgericht. Die allgemeinere Äußerung der Formel "All Cops Are Bastards" fällt damit unter die Meinungsfreiheit.www.tagesschau.de